Licht und Dunkel in Ungarns Verfassung

Die umstrittenen Punkte der neuen ungarischen Verfassung haben wohl alle eines gemeinsam: Sie sind geeignet, den Zorn von Linken zu erregen. Löst man sich vom linken Blickwinkel und nimmt stattdessen einen christlich-libertären Standpunkt ein, so erhält man ein differenzierteres Bild.

Da gibt es tatsächlich Aussagen der Verfassung, die äußerst bedenklich sind. So heißt es z.B. in Artikel XII:

Jede Person ist verpflichtet, mit der ihren Fähigkeiten und Möglichkeiten entsprechenden Arbeitsverrichtung zur Mehrung der Gemeinschaft beizutragen.

Also eine Art Arbeitspflicht aus kollektivistischen Motiven, diesmal von rechts. Ähnlich freiheitswidrig heißt es in Artikel O:

Jeder einzelne […] ist dazu verpflichtet, nach seinen Fähigkeiten und Möglichkeiten zur Erfüllung der staatlichen und gemeinschaftlichen Aufgaben beizutragen.

Wobei man beachten sollte, dass auch deutsche Schulgesetze von solchen „Verpflichtungen“ reden und eine entsprechende Erziehung der Schüler vorschreiben.

Weitere bedenkliche Punkte sind die „Rechte“ auf gewisse Privilegien, wie z.B. unentgeltliche Grund- und Mittelschulbildung (Artikel XI) sowie „soziale Sicherheit“ und entsprechende staatliche Versorgungssysteme (Artikel XIX). So etwas dürfte Linke nun wieder freuen, wird aber heute wohl schon als selbstverständlich angesehen.

Neben derartigen fragwürdigen Dingen gibt es aber auch gute Aussagen, die lediglich linken Wünschen entgegenstehen. So heißt es in Artikel II:

[D]em Leben der Leibesfrucht gebührt von der Empfängnis an Schutz.

Na sowas, jetzt darf man in Ungarn nicht mehr seine Kinder ermorden lassen. So etwas reaktionäres!

Dann erwähnt das Diskriminierungsverbot in Artikel XV nicht die „sexuelle Orientierung“ und Artikel L bezeichnet die Ehe als eine Lebensgemeinschaft zwischen Mann und Frau. So etwas homophobes! Das wird dann auch nicht mehr durch die ebenfalls in Artikel XV erwähnte „Förderung der Verwirklichung der Gleichstellung“ wieder aufgewogen.

Schließlich erlaubt Artikel IV wohl lebenslange Haftstrafen ohne vorzeitige Haftentlassung. Bedenkt man, dass das Alte Testament als legitime Antwort auf Mord die Todesstrafe kennt, ist die ungarische Regelung recht nachsichtig, aber im Zeitalter von Lapidarstrafen natürlich empörend.

So ist Ungarns Verfassung wohl in vielerlei Hinsicht freiheitswidrig, setzt an anderer Stelle aber positive Akzente. Keine Verfassung, die man sich durchweg zum Vorbild nehmen sollte, aber im Zeitalter linker Machtausübung vielleicht ein nützliches Gegengewicht.

Lustig ist übrigens eine Kritik am Entstehungsprozess der Verfassung, welche in Wikipedia geübt wird:

Die ungarische Bevölkerung konnte in Fragebögen zu zwölf ausgewählten, eher nebensächlichen Aspekten der neuen Verfassung vorab Stellung beziehen. Darin wurde unter anderem gefragt, ob in der neuen Verfassung neben den staatsbürgerlichen Rechten auch Pflichten der Staatsbürger festgelegt werden sollten, ob Eltern ein Stimmrecht für ihre Kinder ausüben dürfen sollten oder ob Gerichte die tatsächlich lebenslängliche Freiheitsstrafe verhängen dürfen sollten.

Hoppla! Jetzt ist das Thema „lebenslängliche Freiheitsstrafe“ auf einmal „eher nebensächlich“. Genauso die Frage, ob die Verfassung staatsbürgerliche Pflichten festschreiben soll. Dabei handelt es sich hierbei um eine der zentralsten Fragen überhaupt, geht es doch um das Wesen der Verfassung. Nach liberaler Sicht ist die Aufgabe einer Verfassung, dem Bürger die Abwehr unrechtmäßiger staatlicher Eingriffe zu ermöglichen. Staatliche Forderungen an den Bürger sind damit gerade nicht Verfassungsgegenstand. Auch ein stellvertretendes Stimmrecht von Eltern für Kinder wäre wohl keine Nebensächlichkeit, sondern eine Revolution, steht es doch dem entgegen, was heutzutage unter Demokratie verstanden wird.

3 Gedanken zu „Licht und Dunkel in Ungarns Verfassung

  1. Geier

    Danke für die Informationen, ich habe mich schon seit einiger Zeit gefragt, was denn die Ungarn Schlimmes angestellt haben, daß die EU-Bureaukratie derart am Kochen ist und hatte noch keine Zeit, selbst zu recherchieren. Da sie wohl inzwischen »Entgegenkommen« gegenüber der EU signalisiert haben, wird es interessant, zu sehen, wo sie letztlich einknicken (müssen) und was sie durchhalten können. Ich vermute mal, der Kinderschutz wird auf der EU-Agenda der wegzuverhandelnden Punkte ganz oben stehen, da die sog. »reproduktive Freiheit«, vulgo das Recht, seinen Nächsten umzubringen, solange er ein bestimmtes Mindestalter noch nicht erreicht hat, inzwischen nahezu als europäisches Grundrecht gilt.

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  2. Kokospalme Autor

    Passend zum Thema auch der Freie-Welt-Artikel Orban fühlt sich falsch verstanden mit den dazu gehörenden Kommentaren. Ein Auszug über den Stil von Attacken aus dem EU-Parlament:

    Viktor Orbán hat heute (18.01.2012) morgen in seinem üblichen wöchentlichen Freitagsinterview im ungarischen Radio (MR1 8.34 Uhr) folgendes erklärt: „Der intellektuelle Stil der Debatte im EP sei überraschend niedrig gewesen. Seine Oma (über 90) habe ihm danach am Telefon erklärt: „Mein Gott, Junge, so viel bösartige Menschen auf einem Haufen …“

    Und ein weiteres Zitat, in dem es um Orbáns Standpunkt zu einigen der von mir angesprochenen Punkte der ungarischen Verfassung geht:

    Zwischen links und rechts gebe es seit langem europaweit Diskussionen über das Christentum, über die Rolle der Familie etc. Die neue ungarische Verfassung sei eben deswegen ein bemerkenswertes Dokument, weil sie Position bezieht, und zwar für die Familie, für das Christentum und im neuen Grundgesetz stehen auch Pflichten, nicht nur die Rechte eines Einzelnen. Dass damit ein Teil der Europäer nicht einverstanden sei, nehme er gerne in Kauf, aber er nimmt [für] sich in Anspruch, dass auch seine Position eine europäische Position sei.

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